Dr. Maurer Consult

Datenschutz

Datenschutz

Spätestens seit der Veröffentlichung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 14.Januar 2003 müssen Unternehmen gemäß § 4d BDSG einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Entsprechend § 4 g hat er etliche Aufgaben zu übernehmen. Das notwendige Know How muss vorhanden sein und ständige Weiterbildungen werden verlangt.


Sofern Sie keine in Ihrem Unternehmen beschäftigte Person für die Aufgaben des Datenschutzes benennen und ausbilden wollen, übernehmen wir diese Aufgabe für Sie als externe Dienstleistung.
Vereinbaren Sie mit uns einen Gesprächstermin,
gerne stellen wir Ihnen unsere Vorgehensweise als
„externer Datenschutzbeauftragter“ vor.

 
 
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